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Voraussetzungen:

  • Alle in Österreich lebenden Hunde müssen ins Österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen werden bzw. eine ÖHZB-Nummer haben.
    Die ÖHZB-Nr.ist bei der Prüfungsanmeldung einzutragen.
  • Die Schussfestigkeitsprüfung (Schf) (kein Mindestalter) ist Voraussetzung zur Teilnahme aller Gebrauchs- und Anlagenprüfungen.
  • Termine für die Schussfestigkeitsprüfung (Schf) sind bei den Sektionsobleuten zu erfragen.

  

AnlagenprüfungMindestalterMindestteilnehmerzahlbereits bestandenFormwert
 
Schf        
WA vollendete  9 Monate 3 Dachshunde Schf  
APoE APuE vollendete  9 Monate 3 Dachshunde Schf  
 Meldungen und Nenngeld zu den Anlagenprüfungen und der Spurlautprüfung sind an die jeweilige Sektion zu richten! 

 

Hauptprüfung       MindestalterMindestteilnehmerzahl bereits bestandenFormwert 
 
PoE vollendete 12 Monate 6 Dachshunde Schf + SP + APoE  
VGP vollendete 15 Monate 6 Dachshunde Schf + SP + APoE  
BJ/NB vollendete 15 Monate 6 Dachshunde Schf  

  

SpezialprüfungenMindestalterMindestteilnehmerzahlbereits bestandenFormwert
SP vollendete 6 Monate  3 Dachshunde Schf  
SSP   4 Dachshunde Schf + APoE  
JEB/D  JEB/F        

  

Vorraussetzungen zur Teilnahme an Hauptprüfungen - Anmeldung erst ab 1. März des Jahres möglich !

 

  • Meldeschein für jagdliche Prüfungen von unserer Webseite herunterladen;
  • Der Hund muss 15 Monate alt sein;
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Zulassungsbedingungen erfüllt sein;
  • Kopie der Ahnentafel (alle Seiten) und die Kopie des Richterbericht einer Int. Ausstellung müssen beigefügt sein;
  • Die Meldung gilt erst dann als angenommen, wenn das Nenngeld auf dem Konto des ÖDHK gutgeschrieben wurde;
  • Diverse Auskünfte welche die Hauptprüfungen betreffen, erteilt nur die Geschäftsstelle des ÖDHK;

Anmeldung zur Bundessiegersuche:

Nähere Info bei den Sektionsobleuten oder der Geschäftsstelle
Die Prüfungsordnung ist bei der Geschäftsstelle erhältlich. Preis inkl.Versand: 10€

 

Wichtiges für den Verlauf einer Prüfung:

  • Abstammungsnachweis + Impfpass (gültige Tollwutschutzimpfung, die mindestens 4 Wochen vorher erfolgt ist)
  • Die Funktionäre beachten die veterinärpolizeilichen Bestimmungen und kontrollieren die entsprechenden  Dokumente


→  MELDESCHEIN für alle jagdlichen Prüfungen
Meldeschluss für alle Hauptprüfungen - 4 Wochen vor der Prüfung

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"der ÖDHK in meiner Nähe"

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