Voraussetzungen:
- Alle in Österreich lebenden Hunde müssen ins Österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen werden bzw. eine ÖHZB-Nummer haben.
Die ÖHZB-Nr.ist bei der Prüfungsanmeldung einzutragen. - Die Schussfestigkeitsprüfung (Schf) (kein Mindestalter) ist Voraussetzung zur Teilnahme aller Gebrauchs- und Anlagenprüfungen.
- Termine für die Schussfestigkeitsprüfung (Schf) sind bei den Sektionsobleuten zu erfragen.
Anlagenprüfung | Mindestalter | Mindestteilnehmerzahl | bereits bestanden | Formwert |
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Schf | ||||
WA | vollendete 9 Monate | 3 Dachshunde | Schf | |
APoE APuE | vollendete 9 Monate | 3 Dachshunde | Schf |
Meldungen und Nenngeld zu den Anlagenprüfungen und der Spurlautprüfung sind an die jeweilige Sektion zu richten!
Hauptprüfung | Mindestalter | Mindestteilnehmerzahl | bereits bestanden | Formwert |
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PoE | vollendete 12 Monate | 6 Dachshunde | Schf + SP + APoE | |
VGP | vollendete 15 Monate | 6 Dachshunde | Schf + SP + APoE | |
BJ/NB | vollendete 15 Monate | 6 Dachshunde | Schf |
Spezialprüfungen | Mindestalter | Mindestteilnehmerzahl | bereits bestanden | Formwert |
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SP | vollendete 6 Monate | 3 Dachshunde | Schf | |
SSP | 4 Dachshunde | Schf + APoE | ||
JEB/D JEB/F |
Vorraussetzungen zur Teilnahme an Hauptprüfungen - Anmeldung erst ab 1. März des Jahres möglich !
- Meldeschein für jagdliche Prüfungen von unserer Webseite herunterladen;
- Der Hund muss 15 Monate alt sein;
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Zulassungsbedingungen erfüllt sein;
- Kopie der Ahnentafel (alle Seiten) und die Kopie des Richterbericht einer Int. Ausstellung müssen beigefügt sein;
- Die Meldung gilt erst dann als angenommen, wenn das Nenngeld auf dem Konto des ÖDHK gutgeschrieben wurde;
- Diverse Auskünfte welche die Hauptprüfungen betreffen, erteilt nur die Geschäftsstelle des ÖDHK;
Anmeldung zur Bundessiegersuche:
Nähere Info bei den Sektionsobleuten oder der Geschäftsstelle
Die Prüfungsordnung ist bei der Geschäftsstelle erhältlich. Preis inkl.Versand: 10€
Wichtiges für den Verlauf einer Prüfung:
- Abstammungsnachweis + Impfpass (gültige Tollwutschutzimpfung, die mindestens 4 Wochen vorher erfolgt ist)
- Die Funktionäre beachten die veterinärpolizeilichen Bestimmungen und kontrollieren die entsprechenden Dokumente
→ MELDESCHEIN für alle jagdlichen Prüfungen
Meldeschluss für alle Hauptprüfungen - 4 Wochen vor der Prüfung