Sie besitzen eine Hündin und überlegen ernsthaft mit ihr zu züchten?

Dann bitte rechtzeitig einen Zuchtstättennamen beantragen bzw. schützen lassen.

Die Bearbeitung des Antrages kann bis zu einem halben Jahr dauern.

Hier geht’s zum Formular: Antrag Zuchtstättenname

Achtung NEU: Vor Ausstellung der Zuchtstättenkarte hat jeder Züchter ein Erstzüchterseminar des ÖKV oder ein vergleichbares Seminar einer Verbandskörperschaft zu besuchen.

Für weitere Fragen, betreffend der Zucht und darüber welche Voraussetzungen ihre Hündin benötigt (dies gilt auch für Deckrüdenbesitzer!) können sie dies in der Zuchtordnung des ÖDHK nachlesen bzw. wenden sie sich bitte an unseren Zuchtbuchführer Hr. Michael Schindler, 0664 5209598.

 

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