Liebe Mitglieder, liebe Züchter!

Folgende Ergänzung und Änderung in der Zucht- und Eintragungsordnung wurden vom Gesamtvorstand beschlossen

- gültig ab 01. April 2023: 

Punkt 2.5 wird ergänzt und soll lauten:
Der Deckrüdenbesitzer hat sich davon zu überzeugen, dass die Zuchtvoraussetzung des Rüden und die der Hündin gemäß ZEOD gegeben sind. Ein Rüde darf pro Kalenderjahr nur so viele Hündinnen decken, als 10% der im Vorjahr gefallenen Würfe betragen, mindestens jedoch 3mal.
Bei mehrmaligen (mehr als einmal) überschreiten der Deckbeschränkung im selben Kalenderjahr, wird dem Rüden im darauf folgenden Kalenderjahr Zuchtverbot erteilt.

Punkt 8 wird geändert und soll lauten:
Bei Nichteinhaltung dieser ZEOD kann der Zuchtbuchführer des ÖDHK eine Gebühr von je 500,00 Euro dem Rüden- und Hündinnenbesitzer verrechnen. Bei wiederholter Missachtung
der ZEOD kann über Antrag des Zuchtbuchführers nach Beschluss des Gesamtvorstandes des ÖDHK dem ÖKV angezeigt werden, dem es zukommt, die Anzeige an den Disziplinarsenat weiterzuleiten.

Weiters möchten wir daran erinnern, dass es die Pflicht des Deckrüdenbesitzers ist, sich davon zu überzeugen, dass auch die Zuchtvoraussetzungen der Hündin gemäß ZEOD gegeben ist.

 

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