Neue Beschlussfassung des Gesamtvorstandes zur CRD-PRA Pflichtuntersuchung mittels  Gen-Test


Der geschäftsführende Vorstand nimmt seine Fürsorgepflicht für unsere Rassen ernst, welche sich aus dem Tierschutzgesetz §5 und §44 Abs.17 ergibt. Daher wurde am 30.04.2022 vom Gesamtvorstand folgender Beschluss gefasst:

Ein Elternteil der Rasse Rauhaardachshund Standard muss vor Anpaarung CRD-PRA (NPHP4) frei sein.
Beide Zuchtpartner müssen getestet sein
Dies bezieht sich auch auf Deckrüden aus dem Ausland.
Diese Maßnahme tritt mit 01.09.2022 in Kraft und wird in entsprechender Form in die Zucht- und Eintragungsordnung übernommen.

Es wird nicht vorgeschrieben, bei welchem Institut/Labor der Gentest gemacht werden soll.
Das Ergebnis ist an den Zuchtbuchführer des ÖDHK zu senden, der das Ergebnis entsprechend erfasst.
Sind beide Eltern frei, so müssen die Welpen nicht mehr untersucht werden und erhalten einen entsprechenden Eintrag in die Ahnentafel.
Erfassung und Ahnentafeleintrag sind kostenfrei

Basis für diesen Beschluss:

Die Trägerquote CRD-PRA, welche bei erkrankten Hunden zur Erblindung führt, ist wiederholt mit aktuell 12% im zweistelligen Bereich angesiedelt und wird durch die konkrete Maßnahme einem konsequenten Monitoring des ÖDHK unterstellt. Die Trägerquote ergibt sich aus Erhebungen, durchgeführt von mehreren unabhängigen Laboren. Das Zahlenmaterial weist zur Zeit keine Trägereigenschaften bei Kurzhaar-und Langhaardachshunden aus.
Der Gesamtvorstand und die Züchter werden jährlich zur Situation informiert, gleichzeitig wird der geschäftsführende Vorstand die Beschlusslage regelmäßig überprüfen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Zuchtbuchführer zur Verfügung.

Es sind folgende Testergebnisse möglich:

1. Anlagefrei (N/N)
Der Hund hat keine Anlagen für crd-PRA infolge der 180-bp-Deletion im NPHP4 Gen. Dieser Hund erkrankt nicht an crd-PRA infolge der 180-bp-Deletion im NPHP4 Gen und kann diese Anlage für crd-PRA nicht weitervererben.

2. Anlageträger (n/N)

Dieser Hund trägt auf einem Chromosom die 180-bp-Deletion im NPHP4 Gen und das andere Chromosom trägt die Wildtyp-Sequenz. Der Hund kann an dieser Form der crd-PRA nicht erkranken. Er kann jedoch eine Kopie der Anlage an 50 % seiner Nachkommen weitergeben. Bei der Verpaarung Anlageträger mit Anlageträger können mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 % erkrankte Welpen auftreten.

3. Merkmalsträger (n/n)
Der Hund trägt für beide Chromosomen die 180-bp-Deletion im NPHP4 Gen und wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit an crd-PRA erkranken. Bei einer Verpaarung mit einem anlagefreien Hund ist der gesamte Wurf Anlagenträger.

Anlagenträger können nicht an crd-PRA erkranken!

Erklärung crd-PRA

Grafik Erbgang crd-PRA

 

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